Deutscher Schädlingsbekämpferverband e.V.
Landesverband NRW

Wichtige Gesetze

Die Aufgaben der Schädlingsbekämpfung im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen

Zu allen Zeiten waren Schädlinge im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen zu finden. Eine enorme Vermehrungsrate, ein ausgezeichnetes Vermögen unter verschiedensten Bedingungen leben zu können sowie perfekte Überlebensmechanismen haben die Schädlinge befähigt, bis in unsere Zeit zu existieren. Moderne Bauweise, eine abfallproduzierende Konsumgesellschaft sowie eine gestiegene Bevölkerungsdichte haben für viele Schädlinge neue Lebens- und Nahrungsräume erschlossen. Die Gefahr eines Schädlingsbefalls ist somit in nahezu allen Bereichen menschlicher Zivilisation gegeben. Aufgrund der Gefahren, die für den Menschen mit einem Schädlingsbefall einhergehen, ist die Schädlingsbekämpfung nach wie vor ein elementar wichtiger Beitrag für die gesunde Existenz der Menschen. Schädlingsbekämpfung ist eine für die Hygiene und Gesundheit notwendige Dienstleistung.

Die Schädlingsbekämpfung umfasst drei Bereiche:

Gesundheits- und Vorratsschutz
Holz- und Bautenschutz
Pflanzenschutz

Die Schwerpunkte sind - von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich - der Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz und Pflanzenschutz.

Der Schädlingsbekämpfer bewegt sich tatsächlich und rechtlich in einem sehr vielfältigen Umfeld. Alle hier zusammengefassten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise sind von ihm zu beachten; daraus ergibt sich eine große Verantwortung.

Deshalb sollte jeder Verbraucher bei der Vergabe von Schädlingsbekämpfungsarbeiten darauf achten, dass der von Ihm bestellte Schädlingsbekämpfer eine Prüfung nach der "Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer / zur Geprüften Schädlingsbekämpferin" vorgegebenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses vom Auftragnehmer erfüllen kann.
Seit 2004 gibt es die Erstausbildung Schädlingsbekämpfer/in, ab Mitte 2007 ist es dann einigen Betrieben möglich mit Personal zu arbeiten das eine umfangreiche 3 Jährige Erstzausbildung zum geprüften Schädlingsbekämpfer/in hinter sich hat.


Gefahrstoffrecht

Chemikaliengesetz
Chemikalienverbots- Verordnung
Giftinformationsverordnung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Gefahrstoffverordnung
Gefahrgutverordnung Strasse
TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen


Gesundheits- und Verbraucherschutz

Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung
Desinfektionsmittelliste
Geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 Infektionsschutzgesetz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständesgesetz
Lebensmittelhygiene-Verordnung
Rückstands-Höchstmengenverordnung


Natur- und Umweltschutz

Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschtuz-Verordnung
Wasserhaushaltsgesetz
Tierschutzgesetz
Bundes-Immisionsgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Verpackungsverordnung


Pflanzenschutz

Pflanzenschutzgesetz
Pflanzenschutzmittelverzeichnis
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Bienenschutzverordnung
Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung


Holz und Bautenschutz

DIN 68 800, Teil 3 Vorbeugend chemischer Holzschutz
DIN 68 800, Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
DIN 52 161 Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz
PCP-Richtlinie, Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)- belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Baugesetze/Bauordnungen der Bundesländer
WTA-Merkblätter


Wichtige Adressen

Giftnotruf
Ansprechpartner für Arbeitsschutz
Amtliche Auskunftstellen für den Vorratsschutz


Die Haftung des SBK

Haftungsgrundlagen
Vertragserfüllung
Produktverantwortung
Haftung aus unerlaubter Handlung
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Sachverständige


Allgemeine Gesetze und
Aktuelle Rechtsfragen


Bürgerliches Gesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Gewerbeordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Verordnung über Arbeitsstätten
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit