Deutscher Schädlingsbekämpferverband e.V.
Landesverband NRW

Die Ausbildung

Ausbildungsberufsbezeichnung

Ausbildungsdauer

 In Kraft seit:

Schädlingsbekämpfer/ -in

 

3 Jahre

 

2004

 

Rahmenlehrplan

Was ist neu

Bisher war die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin nicht geregelt. Zwar gab es 1955 schon einmal eine Ausbildungsordnung; diese wurde aber 1972 durch eine BMWi-Sammelverordnung für sog. Splitterberufe zusammen mit anderen Ausbildungsordnungen wieder aufgehoben. 1984 wurde dann eine Verordnung zur beruflichen Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer / zur Geprüften Schädlingsbekämpferin erlassen. Diese wird jetzt durch eine neue Ausbildungsordnung ersetzt, die den Anforderungen an eine moderne und praxisnahe Berufsausbildung entspricht. Die Lerninhalte orientieren sich an den für den neuen Beruf von Experten für notwendig erachteten Qualifikationen - dies auch mit Blick darauf, daß bei der Schädlingsbekämpfung der Umgang mit Gefahrstoffen eine Rolle spielen kann. Die neue qualifizierte Ausbildung sichert für die Zukunft eine Schädlingsbekämpfung nach dem Stand der Technik und der aktuellen Rechtslage vor allem im Gesundheits- und Umweltschutz . Dadurch erfährt die Schädlingsbekämpfung die von Fachleuten schon lange geforderte Aufwertung. Zugleich wird mit dem neuen Ausbildungsberuf der weniger qualifizierten nebenberuflichen Schädlingsbekämpfung entgegengewirkt

 

Berufliche Tätigkeitsfelder

Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen arbeiten im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz an wechselnden Einsatzorten im Innen- und Außenbereich für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber.

 

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, Vorräte, Materialien, Bauten und Umwelt durch präventive Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Bekämpfungsmaßnahmen vor negativer Beeinflussung durch Schädlinge. Als Dienstleister handeln sie kundenorientiert und berücksichtigen dabei Rechtsvorschriften, technische und organisatorische Vorgaben, Regelwerke sowie spezifische Arbeits- und Betriebsanweisungen.

 

Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferinnen

 

  • planen und führen Maßnahmen zur präventiven Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen durch,
  • beurteilen Gefährdungspotentiale für die Umwelt und leiten Präventions- und Abwehrmaßnahmen gegen Schädlinge ein,
  • überprüfen und überwachen objektspezifische Maßnahmen zur Gebäudekontrolle,
  • führen Kontrollmaßnahmen und biotechnisches Monitoring im Innen- und Außenbereich durch und leiten bei festgestelltem Schädlingsbefall Maßnahmen ein,
  • identifizieren Art und Gefährdungspotential von Schädlingen,
  • wählen das am besten geeignetste Schädlingsbekämpfungsmittel unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten aus und wenden es umweltbewusst an,
  • informieren über Art, Umfang, Ursache und Auswirkung des Schädlingsbefalls, über Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen,
  • dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen,
  • arbeiten hauptsächlich selbständig, aber auch im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken,
  • bedienen, pflegen und warten Geräte für die Schädlingsbekämpfung, überprüfen deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit und veranlassen Reparaturen

 

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

 

  1. Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Rechtsvorschriften und Normen,
  6. Kommunikation und Information,
  7. Planen von Arbeitsabläufen,
  8. Bedienen und Warten von Betriebsmitteln,
  9. Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen,
  10. Umgang und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
  11. Sichern des Arbeitsbereiches,
  12. Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
  13. Planen und durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
  14. Kundenberatung,
  15. Qualitätssichernde Maßnahmen.

 

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin, BGBl. I Ss. 1638 vom 15. Juli 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 196 a vom 15. Oktober 2004

Text : Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)